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Mountainbiken zwischen Gesetz und Bürokratie, Trailbau

Mountainbiken zwischen Gesetz und Bürokratie

Warum legale Wege in Baden-Württemberg am Naturschutzrecht oftmals scheitern

Ja Ihr Lieben,

heute muss ich Euch mal mitnehmen in ein trockeneres Thema, das mich seit nun 5 Jahren begleitet und oftmals hat verzweifeln lassen.

Ich bin als Sprecherin der DIMB IG Rems-Murr in den letzten 5 Jahren von himmelhochjauchzenden in abgrundtiefe Gefühlslagen gedriftet und hab mich oft gefragt – echt jetzt und dafür hab ich mein Herzensprojekt – meinen Blog – vernachlässigt?!

Wie ihr vielleicht wisst habe ich Diplom-Verwaltungswirtin (FH) studiert. Ich kenne mich also mit Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen sehr gut aus. Dabei hat sich vor allem ein Satz von meinem früheren Professor Ralf Buchfink tief eingebrannt und meine künftigen Entscheidungen stark beeinflusst: „Man soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen“.

In meiner 21 jährigen Verwaltungserfahrung – davon fast 10 Jahren als Bau-und Ordnungsamtsleiterin – ging es mir vor allem darum, Bürgern innerhalb der Gesetze zu helfen und das Ermessen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auszuschöpfen.

Seit 1,5 Jahren beschäftigt mich daher besonders, wie unsere (und weiterer) untere Naturschutzbehörden das Naturschutzrecht immer unpraktischer ausüben und wie sich die Auslegung des Naturschutzrechtes in den letzten 15 Jahren gewandelt hat. Inzwischen sind wir weit weg von pragmatischen Entscheidungen.

Wir müssen uns daher nicht wundern, weshalb Kommunen immer weniger Geld haben und Projekte viele Jahre dauern.

Die Forderungen der Naturschutzbehörden bei Trailprojekten zeigen exemplarisch, weshalb es Deutschland nicht gelingt Bürokratie abzubauen und Gutachtenkosten ins Groteske steigen.

Auch wenn das Thema viel zum Lesen und Euch zu trocken ist, teilt bitte fleißig den Beitrag, damit wir das Thema politisch noch stärker platzieren können.

Widerspruch im Ländle – Bürokratie frisst Pragmatismus

Baden-Würrtemberg liegt wunderschön inmitten von Wäldern und einer erhaltenswerten Natur. Das Land rühmt sich seiner Landschaft, seiner gut ausgebauten Radinfrastruktur, seinem Ehrenamt und der engen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Verbänden im Bereich Erholung und Naturschutz.

Doch wer – wie unser Kreisforstamt und wir – versucht, Mountainbiken auf schmalen, bestehenden Wegen in rechtlich saubere Bahnen zu lenken, erlebt häufig das Gegenteil:

  • Umweltforderungen nehmen zu
  • Gutachtenkosten explodieren
  • Genehmigungsverfahren dauern Jahre
  • Genehmigungen scheitern
  • wertvolle Lenkungskonzepte verpuffen
  • Projektpartner frustrieren und schmeißen das Handtuch.

Gerade Projekte, die versuchen Natur und Erholung miteinander in Einklang zu bringen, werden durch strikten Formalismus einzelner Naturschutzbehörden blockiert.

Und dabei geht es oftmals „nur“ um eine Ausnahmegenehmigung von der 2-Meter-Regel!

Ich zeige Euch nachfolgend anhand unseres Beispiels im Rems-Murr-Kreis, weshalb die aktuelle Umsetzungspraxis in Baden-Württemberg kontraproduktiv ist  – und wie es besser ginge.

Rems-Murr-Kreis: ein landesweit leuchtendes Beispiel mit traurigem Ende

Im Rems-Murr-Kreis startete das Kreisforstamt unter dem Nutzerdruck der Corona-Pandemie im Jahr 2020 einen Aufruf: „Mountainbiker meldet Euch.“

Schild Rems-Murr-Kreis Aufruf Mountainbiker meldet Euch

Ziel war ein Genehmigungsprozess von Mountainbike Singletrails anzustoßen, um Benutzer auf gemeinsam abgestimmte Wege unter 2-Meter Breite zu lenken und damit ökologisch hochwertigere Bereiche im Sinne der Natur zu schützen. Anerkannt wurde dabei von allen, dass Mountainbiken inzwischen in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist und es sich längst, um einen legitimen, naturverträglichen Erholungssport handelt.

Es fanden zahlreiche Runden Tische mit allen Nutzergruppen wie z.B. Forst, Jagd, Umweltschutz, Mountainbiker, Eigentümer, Kommunen, Kreisforstamt usw. statt. Nachlesen könnt ihr abgestimmte Regeln und Wünsche einzelner Gesprächsrunden nochmal hier in meinem Beitrag. 

Regionalgruppe3 MTB 07.10.2020 Rems Murr Kreis

Patrick und ich haben dabei vor allem auch die zeitaufwendige Gis-Planung der Trailangebote und die Abstimmung übernommen, gemeinsam mit vielen lokalen Mountainbikern, dem DAV Schorndorf und dem später gegründeten Verein Shape and Ride.

Über 60 Singletrails unter 2-Meter Breite konnten so in aufwendigen Genehmigungsverfahren für die lokale Bike-Community in 11 von 31 Kommunen im Landkreis freigegeben, teilweise verlegt und beschildert werden – eine Übersicht ist auf unserer Website der DIMB IG Rems-Murr einsehbar.

Varianten an Trails die genehmigt wurden

Es wurden dabei verschiedene Varianten von Trails zur Benutzerlenkung genehmigt:

  1. bestimmte vorhandene Wege unter 2-Meter Breite, die schon seit vielen Jahrzehnten gemeinsam begangen und befahren werden →  wurden als gemeinsam genutzte Wege genehmigt, als sogenannte „Shared Trails“
  2. bestimmte vorhandene, vorrangig befahrene Wege unter 2-Meter Breite, die schon seit Jahren vorhanden waren →  wurden als reine Mountainbike Singletrails genehmigt und leicht angepasst
  3. vorhandene Wege unter 2-Meter Breite, die nicht genehmigt werden konnten, da sie entweder durch ökologisch hochsensible Bereiche verliefen, oder da eine Trennung von Wanderwegen erforderlich war →  wurden als reine Mountainbike Singletrails verlegt / neu angelegt. Diese Trails wurden von den Mountainbike Vereinen wie z.B. uns gebaut und werden auch heute noch gepflegt bzw. Instand gehalten.

Es wurden auch einzelne Wege nicht für das Befahren genehmigt oder ganz geschlossen.

Wie wir das Umweltrecht pragmatisch mit gesundem Menschenverstand im Rahmen der Gesetze berücksichtigt haben

Bereits im Vorfeld berücksichtigen wir bei der Planung von Trails zum Beispiel, Waldbiotope, Waldrefugien, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und nahmen diese aus der Antragstellung heraus. Mit den Jägern wurde versucht Wildruhezonen abzustimmen und wo möglich, Trails in der Nähe von bestehenden Waldwegen zu führen. In Landschaftsschutzgebieten erhielten wir teilweise Erlaubnisse für die Änderung von Wegen, wie es in den Schutzgebietsverordnungen auch ermöglicht wird.

Wo Wege z.B. aus ökologischen Gründen nicht genehmigt werden konnten, wurden neue Wege angelegt und alte als Stilllegung (=Ausgleich) gesperrt. Ein Beispiel war ein vorhandener Weg, der durch das FFH-Gebiet „Steppenheide“ in Fellbach verlief. Hier halfen wir dem NABU den vorhandenen Weg und die Steppenheide einzuzäunen  (=Stilllegung) und konnten den Benutzerverkehr durch Anlage eines neuen Weges außerhalb des Schutzgebiets umlenken, um die Natur zu schützen.

Bis heute wird das Angebot erfolgreich angenommen und die Sperrungen aufgrund des neuen besseren Angebots eingehalten!

Traileröffnung DIMB IG Rems-Murr

Jeder Trail wurde dabei gemeinsam von uns mit dem Kreisforstamt und einem Mitarbeiter der Naturschutzbehörde begangen und begutachtet. Dabei wurde – wie vor Hiebmaßnahmen üblich – auch auf Habitatbäume, Klingen und ggf. Lebensstätten von artengeschützten Tieren u.v.m. geachtet. Zugegeben, die Begehungen waren zeitintensiv. Es war trotzdem wesentlich weniger Aufwand, als die Überprüfung und Beurteilung von monatelang erstellten, teuren, seitenlangen Gutachten von externen Experten.

Gemeinsam konnten wir in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde pragmatisch den Erfolg erzielen und durch gezielte Benutzerlenkung auf offiziellen Angeboten die Natur auch tatsächlich schützen.

Ganz nach dem Motto:  Angebote statt Verbote

Das ganze Projekt stellte – vor allem auch ehrenamtlich – einen Kraftakt dar, der seines gleichen sucht. Mir ist in Deutschland auch kein größeres Mountainbike-Singletrail-Projekt bekannt. Der Landkreis hatte insgesamt nur 30.000 EUR Projektkosten zur Verfügung, die für die Beschilderung und ein Gutachten im FFH-Gebiet reichen mussten.

Wir haben versucht stets mit Rücksicht auf Waldbesitzer, Jagd, Eigentümer, Wanderwege und Umweltschutz, den tatsächlichen Bedarf an Mountainbiketrails zu berücksichtigen. Gleichzeitig wollten wir die Natur so gut wie möglich schützen und haben daher die Arbeit eines Planungsbüros ehrenamtlich übernommen.

Weshalb unsere Leuchtturm-Projekt aktuell gescheitert ist

Doch nun ist unser Leuchtturm-Projekt an überzogenen umweltrechtlichen neuen Anforderungen gescheitert.

Unsere Naturschutzbehörde fordert seit Anfang 2024 plötzlich:

  • ein Eingriff-Ausgleich Gutachten für jeden vorhandenen Weg < 2 m breite, der eine Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 3 LWaldG erhalten soll
  • ein spezielles artenschutzrechtliches Gutachten
  • Ausgleichsflächen im Rahmen von Prozessschutzflächen und Ruhezonen
    • selbst auf seit über 10 Jahren vorhandenen genutzten Wegen, die außerhalb von Schutzgebieten und Waldbiotopen liegen
    • selbst bei Zustimmung der Eigentümer wie z.B. Forst BW und des Kreisforstamtes
  • u.v.m.

Die untere Naturschutzbehörde hat also eine 180 ° Kehrtwende gemacht und keiner hat die finanziellen Mittel diese Forderungen zu erfüllen.

Vor allem im Stadtwald Schorndorf ist unser Projekt gescheitert, der nahezu vollständig im FFH-Gebiet liegt.

Vertreter der Stadt Schorndorf hatten im gemeinsamen Vorort Termin erwähnt, dass jahrelang keine erfolgreiche Stilllegung der vorhandenen Wege umsetzbar war, weshalb man gerade im Sinne der Natur auf eine erfolgreiche Angebotslenkung mit einzelnen guten Angeboten setzen wolle. Konkret ging es ihr darum vorhandene Wege für die Befahrung freizugeben und zu beschildern, während andere geschlossen werden. Die Stadt und ich teilten die Auffassung, dass die dabei künftig stillgelegten Wege als Ausgleich – analog einer Entsiegelung – anerkannt werden könnten. Auch die Mountainbike Sektion des DAV Schorndorf bekräftigte, den Bedarf an einzelnen Wegfreigaben und wies darauf hin, dass einzelne Wege vermutlich schon vor Festlegung des FFH-Gebiets entstanden sind.

Die Naturschutzbehörde sieht das anders und vertritt ihre neue Meinung, dass die Anlage und Nutzung von legalen Mountainbike-Trails einen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellt, der einer naturschutzrechtlichen Eingriff-Ausgleichsbilanz und einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für mehrere Tausend Euro bedarf. Die angedachte Stilllegung bestehender Wege sei kein Ausgleich, sondern die Voraussetzung für den weiteren Prozess. Auch dem Vorschlag des Kreisforstamtes die Vorprüfung anhand des vorliegenden Maßnahmeplänen des FFH-Gebiets Schurwald zu erledigen, folgte sie bisher nicht, aber dazu weiter unten mehr.

Es ist für mich und sicher auch für die Stadt Schorndorf eine völlig unverständliche Entscheidung, die vor allem im Vergleich zur Beurteilung von Wanderwegen und dem bisherigen Vorgehen, nicht dem Gleichheitsgrundsatz sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Auch schützt sie die Natur im FFH-Gebiet nicht, denn aktuell wird dann einfach nichts mehr geregelt und weiter auf den vorhandenen Wegen gefahren, da Nutzende nicht wissen, wo es erlaubt ist und wo nicht.

Schon lange beobachte ich übrigens außerdem, dass die Angst der Naturschutzbehörden von Naturschutzverbänden verklagt zu werden dazu führt, sich in zahlreichen noch so geringfügigen Projekte über Gutachten absichern zu wollen, um nicht mehr selbst entscheiden zu müssen. Das bläht Genehmigungsverfahren unnötig auf, verlängert die Dauer und die Kosten immens.

Als bestes Beispiel kann man hier die Stuttgarter Naturschutzbehörde anführen, die die Gutachtenwut ins unermessliche treibt, wie der Sitzungsvorlage GRDrs 371/2023 zu entnehmen ist:

Sitzungsvorlage Stadt Stuttgart Gutachten Trails

Alleine in Stuttgart werden also Steuergelder in Höhe von weiteren 900.000 EUR für Gutachten ausgegeben, um vorhandene Wege unter 2-Meter breite für den Radverkehr freizugeben und das obwohl im § 44 Absatz 1 Naturschutzgesetz BW steht, dass das Radfahren auf geeigneten Wegen zulässig ist. (In Schutzgebieten gilt etwas anderes dazu unten mehr.)

Auch das bereits vorliegende Artenschutzgutachten (November 2022, argusplan) der Stadt Stuttgart für 3 Trails kam zum Ergebnis, dass keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung der vorkommenden europarechtlich geschützten Arten (z.B. heimische Brutvogelarten, Mauereidechse, Fledermausarten, Erdkröte, Grasfrosch, Blindschleiche) vorliegt.

Es sagte sogar im Ergebnis, dass bei den Reptilien und Amphibien auch bei einer Legalisierung mit Nutzungssteigerung das Überfahrtsrisiko weiterhin gering bleibt und durch die bestehende Nutzung, als auch durch eine Legalisierung der drei Trails, die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz nicht ausgelöst werden. Trotzdem fordert die Naturschutzbehörde weitere Gutachten.

Nicht falsch verstehen, ich bin ja dankbar, dass Stuttgart entschieden hat, die weiteren Mittel für Trails bereit zu stellen, aber diese unfassbare Summe wird nicht in Naturschutzmaßnahmen gesteckt oder in Ausgleichsflächen, das wird Gutachtern bezahlt!

Ich kann mir den Sinneswandel unserer Naturschutzbehörde daher nur so erklären, dass die Angst aus dem Nachbarkreis übergeschwappt ist und man sich nun ausgerechnet an der Behörde orientiert, die bis heute nach 6 Jahren Freizeitkonzept (Startschuss 2019) noch für keinen einzigen Trail eine wirkliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat, also eher im Bürokratiewahnsinn unterwegs ist!

FFH- Gebiete und Lebensraumtypen: Schutz ist wichtig – aber verhältnismäßig

Ich teile die Meinung, dass in ökologisch hochwertigen FFH-Gebieten andere Maßstäbe gelten sollten, jedoch ist auch hier grundsätzlich die Erholungsnutzung auf bestehenden Wegen nicht ausgeschlossen. Sie ist ein Ziel des Landeswaldgesetzes und auch des Naturschutzgesetzes.

Die LUBW hatte ursprünglich zur Natura 2000 Verordnung in seinem Dokument: „Beeinträchtigungen, Erhaltung und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie in BW“ Regelbeispiele für nicht erhebliche Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten heraus gegeben. Hier war z.B. der Bau, Ausbau und Unterhaltung von Rad-, Wander- und landwirtschaftlichen Wegen innerhalb eines Natura 2000-Gebiets als unerheblich genannt, außer wenn Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten unmittelbar betroffen sind.

Im konkreten Fall liegt einer der zentralen Trails („Linsen- und Spätzleweg“) in Schorndorf laut Managementplan vor allem im Lebensraumtyp „Hainsimsen-Buchenwald“ innerhalb des FFH-Gebiets „Schurwald“.

Natura 2000-Managementplan »Schurwald Nr. 7222-341_Hainsimsen-Buchenwald_Lebensraumtyp

Die Stadt Schorndorf und auch das Kreisforstamt befürworten hier eine kontrollierte Öffnung bestehender Wege mit einer Wegbreite unter 2 m – als Maßnahme der Besucherlenkung und teilten die Meinung, dass die Freigabe des vorhandenen Weges unter 2-Meter Breite diesen konkreten Lebensraumtyp nicht unmittelbar beeinträchtigt – analog Wanderwege.

Die Naturschutzbehörde fordert weitere Gutachten obwohl:

  • das Ziel der Lenkungsmaßnahme explizit ist, den Naturraum und das FFH-Gebiet zu entlasten
  • keine bauliche Änderung geplant sind,
  • der Weg bereits seit Jahren existiert,
  • andere Wege dafür geschlossen würden,
  • die Nutzung kontrolliert statt diffus erfolgen soll.

Die rechtliche Grundlage für diese Einschätzung ist aus meiner Sicht umstritten. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 34 BNatSchG) müssen FFH-Verträglichkeitsprüfungen nur dann durchgeführt werden, wenn ein Projekt „erhebliche Beeinträchtigungen“ der Erhaltungsziele erwarten lässt.

Das wäre bei einem faktisch vorhandenen, seit Jahren befahrenen Pfad im Wald, ohne neue Bodenversiegelung nicht automatisch der Fall – erst recht nicht, wenn andere Wege als Ausgleich geschlossen werden. Vor allem die Forderungen nach Gutachten halte ich für fragwürdig, wenn die Managementpläne doch vorliegen.

Dass unsere Naturschutzbehörde ein vom Forstamt beauftragtes Gutachten nicht anerkennt, das mehrere Tausend Euro gekostet hat, ist ein anderes Thema…

Widersprüchliche Auslegung: Wenn Naturrecht vor Lenkung und tatsächlichem Naturschutz geht

In der Praxis führt die Vorgehensweise der Naturschutzbehörde zu einem Dilemma:

  • Die Forstbehörde erkennt den Lenkungsnutzen und die Genehmigungsfähigkeit.
  • Die Stadt möchte die inoffizielle Nutzung eindämmen, schaffte es jahrelang nicht und möchte daher ebenfalls lenken.
  • Der Gemeinderat wünscht sich eine Regelung.
  • Die untere Naturschutzbehörde blockiert – mit Hinweis auf ausstehende Gutachten und Ausgleichsflächen.
  • Die Stadt sieht sich nicht in der Lage die Gutachten und Ausgleichsflächen zu finanzieren.
  • Keine weitere Lenkung auf bestimmte Wege möglich, was die Natur im FFH-Gebiet nicht unbedingt schützt.

Dabei sieht neben § 44 Absatz 1 Naturschutzgesetz BW der Abs. 3 sogar ausdrücklich vor, dass sich in Schutzgebieten das Betretungsrecht nach den jeweiligen Schutzbestimmungen richtet und soweit die Rechtsverordnung keine Regelung enthält, das Radfahren in Naturschutzgebieten auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet ist.

Geeignetheit ist dabei laut Naturschutzgesetz situationsabhängig – für Mountainbiker sind es naturgemäß auch Singletrails. Eine gesetzliche Beschränkung auf zwei Meter Breite ergibt sich nicht aus dem Naturschutzrecht, sondern allein aus dem in Baden-Württemberg einzigartigen Landeswaldgesetz (§ 37 Absatz 3 LWaldG BW) – und selbst hier gibt es Ausnahmen.

Im vorliegenden Fall will das Forstamt diese Ausnahme genehmigen. Die Naturschutzbehörde verweigert allerdings die Zustimmung mit Verweis auf fehlende Gutachten und Kompensation. Die Stadt Schorndorf vertrat in seinem gemeinsamen Termin genau die gleiche Meinung wie wir, dass die Schließung einzelner Wege als Ausgleich anerkannt werden könnte – wie in den ersten 3 Projektjahren ja auch.

Auch andere Maßnahmen wie z.B. Baumpflanzaktionen, die wir ggf. auch noch ehrenamtlich unterstützen könnten, werden nicht als Ausgleich anerkannt.

Ergebnis: Die Maßnahme zur Naturentlastung scheitert und der diffuse Status Quo im FFH-Gebiet bleibt erhalten.

Kein Schutzgebiet, Weg faktisch vorhanden – trotzdem Eingriff?

Noch absurder wird es bei einem weiteren seit über 10 Jahre lang genutzten Singletrail (= Weg unter 2 Meter breite) der:

  • lediglich eine Ausnahmegenehmigung mit Beschilderung erhalten soll
  • weder in einem FFH-Gebiet noch in einem Landschaftsschutzgebiet liegt,
  • keine Biotope berührt,
  • keine seltenen Arten gefährdet,
  • vom Eigentümer ForstBW und vom Kreisforstamt befürwortet wird,
  • seit über 10 Jahren existiert und regelmäßig befahren wird.

Kurventrail

Auch für die Ausnahme zur Befahrung für den vorhandenen Weg auf dem vorherigen Foto verlangt die Naturschutzbehörde ein naturschutzrechtliches Eingriffs-Ausgleichsgutachten – mit der Folge, dass der Forst trotz Zustimmung den Weg nicht über eine Ausnahme zur Befahrung freigeben kann. Dabei liegt keine neue Nutzung, keine bauliche Veränderung und keine „erhebliche Beeinträchtigung“ vor und im November 2023 sagte unsere Naturschutzbehörde noch, dass die Ausnahmegenehmigung für Bestandswege unproblematisch möglich sei.

Gefordert werden außerdem als Ausgleich erhebliche Prozessschutzflächen (= Stilllegungsflächen analog Waldrefugien) in welchen die Eigentümer nicht mehr bewirtschaften können. Als Orientierung für die Ermittlung der Größe einer Prozessschutzfläche, kann laut Naturschutzbehörde, die Länge des auszugleichenden Trails in Metern, mit einer beidseitigen Abstandsfläche von jeweils 10 m herangezogen werden (1:20).

Beispielrechnung: 500 m langer Trail = 1 ha Stilllegung

Das stellt einen enormen Wertverlust für die Eigentümer dar, die oftmals eh schon schwer zu überzeugen sind, ihr Einverständnis für die Beschilderung von Singletrails zu geben.

Zusätzlich werden teilweise Ruhezonen gefordert, also abgegrenzte Gebiete, in denen langfristig keine touristische Nutzung mehr stattfindet. Und das, obwohl wir uns im gesamten Kreis schon vor Jahren gegen eine touristische Nutzung ausgesprochen haben, um den Naturschutzwünschen gerecht zu werden.

Forst BW als Eigentümer hat sich verständlicherweise hier nicht bereit erklärt, die unverhältnismäßig hohen Forderungen zu übernehmen. In anderen Landkreisen in BW sind diese übrigens niedriger oder gar nicht vorhanden, was Forst BW sicher bestätigen kann.

In der Konsequenz bedeutet die Haltung unserer Naturschutzbehörde, dass überall weiter unreguliert gefahren wird, denn eins wurde im Konzept anhand der Menge der Nutzenden mehr als deutlich: es ist praktisch unmöglich zu entscheiden, ob gefahren wird, sondern nur noch wo.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie das Umweltrecht zunehmend gegen seine eigene Zielsetzung arbeitet und ob das wirklich die Natur schützt, möchte ich stark bezweifeln.

Dabei ist die Erholungsnutzung ausdrückliches Ziel auch des Naturschutzgesetzes.

Die reine Nutzung bereits bestehender, nicht ausgebauter Wege oder Pfade, insbesondere wenn diese nicht befestigt oder verbreitert werden, stellt keinen erheblichen Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung dar. Diese Nutzung führt weder zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Naturhaushalts, noch zum Verlust von Biotopqualität oder Flächenversiegelung. Auch artenschutzrechtliche Konflikte sind im Regelfall nicht anzunehmen, wenn vorhandene Pfade lediglich beschildert oder zur gelenkten Nutzung vorgesehen werden – insbesondere wenn keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten betroffener Arten beeinträchtigt werden, was in einer Übersichtsbegehung geklärt werden kann.

Vielmehr trägt eine Besucherlenkung auf bestehende Pfade dem Gebot der Rücksichtnahme auf besonders schützenswerte Flächen Rechnung und steht im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip. Ohne solche Maßnahmen erfolgt der Nutzungsdruck oft unkontrolliert und führt zu größeren ökologischen Schäden.

Zwei-Meter-Regel: Bürokratische Sackgasse dank Naturschutzauflagen

Die Hauptursache für die geschilderte Problematik ist meiner Meinung nach die landeseigene 2-Meter-Regel nach § 37 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg. Nach dieser Vorschrift ist es hier grundsätzlich verboten, Wege mit weniger als 2 Metern Breite zu befahren – es sei denn, das Forstamt erteilt eine Ausnahmegenehmigung.

In der Praxis gehen die Forstämter dabei unterschiedlich vor: Manche holen sich für jede Ausnahme grundsätzlich eine Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde ein, was – je nach Lust und Laune der Naturschutzbehörde – aufwendige Genehmigungsverfahren und oft sogar zusätzliche Gutachten bedeutet. Andere Forstämter dagegen entscheiden selbst über die Ausnahme, wie beim Bau von Waldwegen, solange kein Schutzgebiet, Biotop oder besonderer Artenschutz betroffen ist.

Im Vergleich dazu regelt § 14 des Bundeswaldgesetzes das Thema deutlich unkomplizierter: bundesweit ist das Fahren auf Wegen grundsätzlich erlaubt, ohne dass eine Genehmigung benötigt wird.

Warum passt Baden-Württemberg diese in der Praxis kaum umsetzbare Regel also nicht endlich an, wenn man doch gerade Paragrafen im Sinne des Bürokratieabbaus reduziert?

Dieser Wunsch wurde übrigens auch im Protokoll des Parlamentskreis Fahrrad des Landtags vom Oktober 2024 festgehalten.

Gerade die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, war 2014 auch das Hauptargument des Landes, die 2-Meter-Regel trotz einer Petition nicht abzuschaffen. Doch die Realität sieht anders aus: Viele Ausnahmegenehmigungen scheitern oder verzögern sich regelmäßig, aufgrund naturschutzrechtlicher Auflagen. Und das, obwohl das Naturschutzgesetz die Nutzung geeigneter Wege ausdrücklich erlaubt und eine Lenkung im Sinne des Naturschutzes ist.

Letztlich erzeugt die landesrechtlich eingeführte 2-Meter-Regel also zusätzliche Hürden und Genehmigungspflichten, die es bundesweit sonst gar nicht gibt.

Selbst nach einer Abschaffung der 2-Meter-Regel hätten die Forstbehörden noch alle Möglichkeiten, gemeinsam mit den Eigentümern über Beschilderungen nach § 37 Abs. 5 des Landeswaldgesetzes zu entscheiden, Wege zu schließen und die Besucherströme gezielt zu lenken.

Der aktuelle flächendeckende Genehmigungsaufwand und das bürokratische Vorgehen einiger Naturschutzbehörden würden dann deutlich reduziert werden – die Frage des Eingriffs würde nur noch bei der Anlage neuer Wege wirklich relevant bleiben.

→ Die 2-Meter-Regel verhindert genau die zielgerichtete Steuerung, mit der wir unsere Natur eigentlich schützen und entlasten könnten.

Fazit: was jetzt nötig ist

Wenn selbst Erfolgsprojekte scheitern – wie unseres – die von allen Beteiligten auch Eigentümer und Forstbehörde mitgetragen wurden und die einen klaren Beitrag zur Lenkung der Besucher und dem damit verbundenen Naturschutz leisten – dann läuft im System etwas grundsätzlich falsch.

Was jetzt wirklich nötig ist:

  • Reform oder Abschaffung der 2-Meter-Regel: Wir brauchen weniger Bürokratie für Antragstellende aber auch für alle eh schon überlasteten Behördenmitarbeiter. Entweder muss die Regel ganz weg, oder es braucht eine wirklich praxistaugliche Anwendung der Ausnahmeregelung durch die Forstbehörden – ohne teure Gutachten und ohne unverhältnismäßigen Flächenausgleich für bestehende Wege.

  • Verhältnismäßige Auslegung des Umweltrechts: Entscheidungen sollten mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand getroffen werden, ohne externe Gutachten für jede Kleinigkeit – zum Beispiel bei der händischen Anlage / Verlegung von Wanderwegen oder Mountainbike-Singletrails.

  • Harmonisierung bei der Umsetzung: Pflegemaßnahmen und Besucherlenkung (z.B. durch Beschilderung) auf vorhandenen Wegen oder Pfaden sollten keine aufwändigen Eingriffsprüfungen erfordern – solange sie keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Lebensräume oder geschützte Arten haben – analog der Vorgabe der LUBW.
  • Gleichbehandlung von Wegen: Wanderwege unter 2 Meter Breite gelten oft einfach als unproblematisch und brauchen keine Genehmigungen, obwohl sie eine ähnliche Wegebeschaffenheit haben wie Mountainbiketrails.

  • Fokus auf das Ziel: Natur schützen durch Lenkung – nicht durch Verbote: Wir müssen die Besucherströme steuern, Natur erlebbar machen in weniger sensiblen Bereichen, statt pauschal alles zu verbieten.

  • Umweltbehörden sollten auch die Vorgabe im Koalitionsvertrag positiv begleiten: Wir werden für die wachsende Gruppe der Mountainbiker Angebote schaffen, um die Natur tatsächlich zu schützen.

Und wie geht es bei uns jetzt weiter?

Wisst ihr was das schlimmste ist?

Bei der aktuellen Rechtsauslegung haben wir eine Patt Situation erreicht. Mit der Folge, dass einfach nichts passiert. Es wird weiterhin auf unterschiedlichsten Wegen gefahren und der organisierte Sport mit seinen Ehrenamtlichen schmeißt ausgebrannt das Handtuch. Und das in einem Bundesland, wo anscheinend Ehrenamt groß geschrieben wird!

Nachdem wir die Thematik Singletrails nebenbei noch:

  • als Daseinsvorsorge gemeinsam mit ForstBW in vielen ehrenamtlichen Stunden angegangen haben,
  • im Landtag im Parlamentskreis Fahrrad im Herbst 2024 vorgesprochen haben,
  • vertiefende Gespräche mit Vertretern des Umweltministeriums und Abgeordneten geführt haben,
  • Verbände versucht haben den § 37 Abs. 3 Landeswaldgesetz im Rahmen der Entlastungsallianz anpassen zu lassen u.v.m

bin auch ich mit meinem Latein fast am Ende. Ich drücke Heiko von der DIMB Fachberatung weiter die Daumen, dass er hier landesweit für eine Änderung sorgen kann und solltet Ihr Hilfe brauchen, wendet Euch gerne an ihn.

Ich persönlich kann aktuell niemandem mehr mit gutem Gewissen empfehlen, sich ehrenamtlich für die offizielle Genehmigung von Trails in BW einzusetzen – sofern er eine strenge Naturschutzbehörde hat – sondern blicke etwas stolz, aber auch sehr ernüchtert auf fünf anstrengende Jahre meines Lebens zurück.

Es ging uns einerseits um die bedarfsgerechte Möglichkeit zum Erhalt und dem Befahren von Mountainbike-Strecken – aber auch darum den Mountainbike-Sport voran zu bringen, um Rechtssicherheit, Verwaltungsvereinfachung und um den effektiven Schutz der Natur. All das scheint die Behörden und die Politik hier nicht zu interessieren bzw. sind die anderen Lobby-Verbände als Urwähler wohl zu stark.

In jedem Fall werden wir im Rems-Murr-Kreis aktuell keine neuen Trails zur Genehmigung und aufwendigen Abstimmung mehr für Kommunen einreichen. In den 20 Kommunen in denen wir noch nicht waren, wird künftig halt weiter auf vorhandenen Wegen gefahren, wie die letzten 30 Jahre auch.

Und wisst ihr was ich jetzt als nächstes mache? Auch ich gehe einfach wieder biken und versorge Euch hier künftig wieder mit mehr emotionalen Urlaubsberichten – die Spaß machen zum Lesen, dem Biken, der Freiheit und dem Naturgenuss – denn all das ist es, um das es uns Mountainbikern gehen sollte.

In diesem Sinne Herzliche Grüße,

Jani

emtb Bikekingdom Lenzerheide

 

10 Gedanken zu “Mountainbiken zwischen Gesetz und Bürokratie

  1. Vielen Dank für die sehr informative Aufarbeitung des Themas und vor allem für Dein enormes persönliches Engagement in den vergangenen fünf Jahren!
    In diesem Sinne :
    Keep on riding, Keep on smiling!

  2. Wow, ich bin platt! Was für eine Sch… – kenne ich bis dato nur in Stuttgarts Kernzone (Solitude usw.).
    Natuschutztaliban scheinen die größere Lobby zu haben und die UNB keinen A.. in der Hose.
    Vielen Dank für die geopferte Zeit.
    D.h. weiterhin illgeal Trail befahren und bauen. Ging ja auch!

  3. Vielleicht könnt ihr von den Erfahrungen vom Projekt Green Trails in Waldeck Frankenberg profitieren. Hessen hat zwar keine 2m Regel und ein Waldbetretungsgesetz was dem Bundesgesetz angepasst ist, aber bei dem Trailprojekt werden die Trail mitten in die Natur gebaut Kontakt vom Zweckverband Green Trails landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/verwaltung-verstehen/fachdienste/sport-und-jugendarbeit/green-trails/

    Hier kommen die Genehmigung nicht von selbst aber sie kommen mit überschaubarer Zeit und Ausgleichsmaßnahmen müssen auch gemacht werden. Das ganze Verfahren wurde auch noch von einer Firma begleitet die sich mit Naturschutz auskannte

    1. Hallo Volker,
      Danke Dir für Deine Nachricht. Wir haben es ehrenamtlich geschafft an die 60 Trails in 3 Jahren gemeinsam mit dem Kreisforstamt zu genehmigen. Es geht ja gerade darum, dass es gerade aus unserer Sicht keine teuren Gutachten und keine teuren Agenturen oder Planungsbüros braucht, wenn sich alle zusammen setzen an einem Runden Tisch.
      Das MTB Trail-Projekt im Landkreis Waldeck-Frankenberg, Nordhessen hat Planungs- und Baukosten von insgesamt rund 20 Millionen Euro, wenn ich es richtig recherchiert habe. Nicht falsch verstehen, das ist ja schön, wenn es solche touristischen Angebote auch gibt, aber die Summen stehen aus meiner Sicht absolut nicht im Verhältnis. Wir haben knappe 50 km Trails genehmigt bekommen und viele davon neu angelegt, neu gebaut und der Landkreis hat 30.000 EUR insgesamt zur Verfügung gehabt (für z.B. Beschilderung und Co). Klar bei uns ist es ein rein lokales Angebot – kein touristisches, aber genau das sollte eben auch günstiger und pragmatisch gehen ohne viel Steuergelder ausgeben zu müssen. Ging ja bei uns die ersten 3 Jahre auch, nur die letzten hat sich die Naturschutzbehörde was anderes überlegt. GLG Jani

  4. Traurig traurig.
    Das Verhalten der (Naturshutz-) Behörden führt leider immer mehr dazu, dass wir Biker wieder weniger achtsam sind beim Aausüben unseres Hobbies.
    Ich war bereit nur noch auch legalen Trails zu fahren und mich bei der Auswahl meiner Routen einzuschränken.
    Wenn es aber keine vernünftige legale Lösung gibt, dann fahr ich eben wieder wie früher da wo ich will und wo es mir Spaß macht – ob legal oder illegal => egal.
    Danke an alle die dafür gekämpft haben und noch dafür kämpfen.

  5. Liebe Jani, vielen Dank für deine Zeit die Du geopfert hast und dein Engagement, welches so viel Energie gekostet hat – das, für eine der schönsten Möglichkeiten seine Zeit zu verbringen, um Energie und Gesundheit zu tanken – das Biken 🥰

  6. Man kann sich nur bedanken, für das Engagement und die guten Erläuterungen.
    Es zeigt, wie wenig Menschen in verantwortlichen Positionen, Entscheidungen treffen wollen und sich hinter der Bürokratie verstecken.
    Leider in der Politik auf jeder Ebene auch so.
    Aber man soll nicht aufgeben, es kann nur besser werden.

  7. Ein Trauerspiel. Am meisten leidet die Natur, wenn die Lenkung durch ein gutes Angebot fehlt.
    Wenn man mal in die Historie schaut, wieso die 2m-Regel entstanden ist, war Naturschutz nie ein Thema, es ging einzig und allein im Konflikte mit anderen menschlichen Nutzer:innen.

  8. Tja wie überall in Deutschland blockieren wir uns immer mehr selbst. Der totale Wahnsinn die hochbezahlten Beamten wollen keine Verantwortung mehr für ihre Entscheidungen treffen und sichern sich dann mit Gutachten ab. Ist sowieso egal in ein paar Jahren ist Deutschland komplett pleite und ohne Industrie oder die Industrie ist unter ausländischer Führung. Dann gibt es sowieso kein Geld mehr für solche Gutachten. Bin mal gespannt wann der deutsche Michel jetzt endlich mal auf die Strasse geht und demonstriert. Vermutlich erst wenn alles kaputt ist.

  9. Danke euch für euer Angagement. finde es mega, was ihr geschaffen habt.
    Bürokratie wird immer mehr mit
    jedem weiteren Gesetz, das alles bis ins kleinste Detail regelt. Es werden immer neue Regeln erlassen ohne mal alte zu überprüfen. Überall wird Geld raus geworfen ohne Sinn und Verstand.
    bei uns haben sie eine Radbrücke für 3.8 Millionen gebaut. Maschendrahtzaun als Gitter am Rand.
    Ich bewege mich nur auf legalen Trails. Wenn Stuttgart aber weiterhin so eine Linie fährt und das auch noch auf die anliegenden Landkreise ausweiten, suche ich mir meine lines auch überall.

    Macht der die Umwelt auch keinen sinn, wenn ich mit dem Auto immer 60 bis 500 km fahre um dann mit dem Fahrrad auf trails zu fahren.

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